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Aus: Ausgabe vom 27.10.2017, Seite 15 / Feminismus

Abtreibungsverbot vor Supreme Court in London

London. Das Abtreibungsverbot in Nordirland steht seit Dienstag auf dem Prüfstand des obersten britischen Gerichts. Anders als in England, Schottland und Wales ist Frauen in Nordirland ein Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigungen nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn der Fötus aufgrund von Fehlbildungen nicht lebensfähig ist. Abbrüche sind in Nordirland nur zulässig, wenn Lebensgefahr für die Schwangere besteht. In der dreitägigen Anhörung im Supreme Court geht es um die Frage, ob das strikte Verbot mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist.

In England, Wales und Schottland ist der Eingriff innerhalb der ersten 24 Wochen legal, wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte. (dpa/jW)

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