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Aus: Ausgabe vom 02.11.2017, Seite 5 / Inland

Befangenheitsanträge im VW-Prozess

Hannover. Der Prozess um Milliardenforderungen von Anlegern wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen durch die Porsche Holding SE vor mehreren Jahren kommt nicht voran. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hob am Mittwoch die in dem Musterverfahren für diese und nächste Woche angesetzten Verhandlungstermine auf. Eine Sprecherin begründete dies mit einer Beschwerde des Musterklägers gegen die Zurückweisung seines Befangenheitsantrags gegen die Richter. Zudem lehne ein anderer Klägeranwalt den Senat erneut wegen Besorgnis der Befangenheit ab. (Reuters/jW)