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Aus: Ausgabe vom 06.11.2017, Seite 5 / Inland

Hartz IV: Richter fordert Wohnkostenpauschale

Berlin. Der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel wirbt dafür, bei der Berechnung von Sozialleistungen eine Pauschale für Wohnungskosten festzusetzen. Es sei nicht sinnvoll, bei Hartz IV und der Grundsicherung im Alter in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Wohnung von den Kosten her angemessen sei – und dies am Ende von Gerichten entscheiden zu lassen, sagte Schlegel dem Spiegel. Dies seien massenhaft auftauchende Streitfragen, »da kann man es nicht in jedem Einzelfall auf 2,50 Euro ankommen lassen«.

Zwar könnten die Kommunen nach geltendem Recht bereits Pauschalen dafür festsetzen. Davon machten sie aber wenig Gebrauch, weil sie keinen Unmut erzeugen wollten. Deshalb wäre es besser, der Gesetzgeber würde dies regeln und regionale Unterschiede bei den Mieten berücksichtigen, sagte Schlegel. (dpa/jW)

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