Aus: Ausgabe vom 08.11.2017, Seite 2 / Inland
Karlsruhe stärkt Rechte von Bundestagsabgeordneten
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen gestärkt. Die Bundesregierung sei ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend nachgekommen, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag und gaben den Klägern in wesentlichen Teilen recht. Die Bundesregierung habe die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt. Die Grünen hatten Ende 2010 von der damaligen Bundesregierung aus Union und FDP u. a. Informationen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt »Stuttgart 21« gefordert und unter Verweis auf Unternehmensinteressen keine Antwort erhalten. (dpa/jW)
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