Neonazi darf nicht mehr Polizist sein
Leipzig. Ein Polizist, der sein neofaschistisches Gedankengut durch Tätowierungen nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Er bringe damit seine grundsätzliche Abkehr von der Verfassungsordnung zum Ausdruck, urteilte am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Land Berlin hatte bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Mann erhoben und ihn suspendiert. Die beiden Vorinstanzen hatten die angestrebte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aber als nicht gerechtfertigt angesehen. Der Beamte erhielt weiter seine Bezüge. Von ihm existieren Fotos, auf denen er den Hitlergruß zeigt. In seiner Wohnung wurden zahlreiche Nazidevotionalien gefunden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin zeigte sich erleichtert. Der Neonazi habe jahrelang vom »lahmenden System« profitiert, sagte ein Sprecher. Schnellstmöglich müsse geklärt werden, ob der Mann Verbindungen zu Gleichgesinnten im aktiven Dienst habe. (dpa/jW)
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