Aus: Ausgabe vom 18.11.2017, Seite 4 / Inland
Gastfamilie auf Militärbasis zumutbar
Düsseldorf. Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt, womit er der Klage einer Familie aus Ingolstadt wenig Aussichten auf Erfolg bescheinigte. Die Kläger hätten bisher nicht schlüssig dargelegt, warum es sich bei den Gastgebern nicht – wie vereinbart – um eine Durchschnittsfamilie handele. Der Vater des Schülers hatte den geplanten Aufenthalt seines Sohnes storniert und streitet nun mit dem Düsseldorfer Anbieter um 6.600 Euro. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Laternen gegen Monstermieten
vom 18.11.2017 -
Kriegsforschung bald wieder erlaubt
vom 18.11.2017 -
Sperrmüll für die Armen
vom 18.11.2017 -
Weiter Kohle verfeuern
vom 18.11.2017