Aus: Ausgabe vom 25.11.2017, Seite 2 / Inland
Ärztin wegen »Werbung für Abtreibung« verurteilt
Gießen. Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraph 219a des Strafgesetzbuches ist vor dem Amtsgericht Gießen am Donnerstag eine Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie wirft Kristina Hänel vor, dass sie auf ihrer Internetseite nicht nur über das Thema informiert habe, sondern auch angegeben habe, Abtreibungen gegen eine entsprechende Kostenübernahme durchzuführen. Hänel kündigte an, sie werde in Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten etwa 400 Menschen für eine Streichung des Paragraphen 219a. Ein ausführlicher jW-Bericht erscheint am 1.12. (jW)
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