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Aus: Ausgabe vom 25.11.2017, Seite 5 / Inland

Hambacher Wald: Gericht erlaubt ­Rodungen

Köln. Das Kölner Verwaltungsgericht hat Rodungen im Hambacher Wald und die Fortführung des Braunkohletagebaus gestattet. Die Richter wiesen am Freitag eine Klage des BUND in erster Instanz ab. Die Umweltschutzorganisation wollte die Fortführung des Tagebaus und Rodungen im uralten Waldgebiet in NRW verhindern. Der Vorsitzende Richter Holger Mauerer bedauerte vor dem Entscheid, dass der Energiekonzern RWE und das beklagte Land Nordrhein-Westfalen einen Kompromissvorschlag des Gerichts abgelehnt hatten. Die Rodungen würden »zeitnah« beginnen, sagte ein Sprecher von RWE. (dpa/jW)

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