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Aus: Ausgabe vom 28.11.2017, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Schweizer Kanton Jura führt Mindestlohn ein

Delsberg. Im Schweizerischen Kanton Jura hat das Parlament der Einführung eines kantonalen Mindestlohns zugestimmt. Das hat die Schweizer Gewerkschaft Unia am vergangenen Mittwoch mitgeteilt. Nach Neuchâtel ist Jura erst der zweite Schweizer Kanton, in dem eine solche gesetzliche Lohnuntergrenze gilt (siehe jW vom 8. August). Künftig müssen demnach 20 Franken in der Stunde (etwa 17,50 Euro) gezahlt werden. Das Gesetz über einen verbindlichen Mindestlohn ist, so die Unia, das Resultat einer 2009 eingereichten Volksinitiative, an der sich die Gewerkschaft beteiligt hatte. Die Unternehmer hätten nun zwei Jahre Zeit, die Löhne anzupassen. Ausgenommen von der Untergrenze sind – ähnlich wie beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland – Auszubildende sowie Menschen in »arbeitsmarktlichen Maßnahmen«. Gegenüber jW hatte der beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund tätige Ewald Ackermann noch im August erklärt, dass 20 Franken in der Stunde für Schweizer Verhältnisse »wirklich kein guter Lohn« seien. (jW)

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