Relikt aus dunkler Zeit
Strafe gegen Ärztin wegen »Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« offenbart: Wichtige Anliegen der Frauenbewegung sind nicht erreicht
Gitta DüperthalEin Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November hat viele Frauen schmerzlich an das erinnert, was ihnen im angeblich so aufgeklärten Deutschland fehlt: das volle Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Der Prozess gegen die Ärztin Kristina Hänel rief die Existenz einer noch aus der Nazizeit stammende Vorschrift ins öffentliche Bewusstsein: Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Danach wird mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldbuße bestraft, wer »sei...
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