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Aus: Ausgabe vom 06.12.2017, Seite 2 / Inland

Bettelnder Hartz-IV-Bezieher ist im Recht

Dortmund. 310 statt 409 Euro – um 90 Euro wurden einem Hartz-IV-Bezieher in Dortmund die Bezüge gekürzt, nachdem eine Mitarbeiterin des Jobcenters ihn beim Betteln erkannt hatte. Als der Fall durch die Presse ging, fanden die Anwältin des Erwerbslosen und die Behörde eine Lösung, wie der Berliner Kurier berichtet. Der Hartz-IV-Bezieher habe das Recht, seine Bezüge durch Betteln in Höhe von maximal 50 Prozent seines Regelsatzes aufzubessern. Einnahmen über 204,50 Euro müssten angegeben werden. (jW)