Abschiebungsdrohung ist rechtens
Lüneburg. Staatenlose Palästinenser können in ihre Heimat abgeschoben werden, auch wenn diese kein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Ein entsprechender Ausweisungsbescheid der Stadt Göttingen sei rechtmäßig. Eine Klage des Betroffenen gegen die darin angedrohte Abschiebung in das »Palästinensische Autonomiegebiet« scheiterte vor dem OVG. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter aber zu.
Nach dem Aufenthaltsgesetz muss in der Abschiebungsandrohung der Staat genannt werden, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, erklärte die OVG-Sprecherin. Mit dem Begriff sei aber ein Herkunftsland im Sinne des Rechts der EU gemeint. Deren Definition treffe auf die Autonomiegebiete zu, auch wenn sie »kein Staat im völkerrechtlichen Sinne« seien. (dpa/jW)
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