»Ungerechtigkeit liegt im Mangel an Studienplätzen«
Numerus Clausus sollte Notmaßnahme sein. Neues Urteil aus Karlsruhe greift Auswahlverfahren aber nicht generell an. Ein Gespräch mit Wilhelm Achelpöhler
Ralf WurzbacherHand aufs Herz: Ist das am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Vergabeverfahren für Studienplätze nicht eine böse Schlappe für Sie und Ihre Mandanten?
Nur zum Teil. Gut ist zunächst, dass das Bundesverfassungsgericht an seine in den 1970er Jahren begründete Rechtsprechung anknüpft. Alle Stimmen, die diese »Magna Charta des Rechts auf Bildung« für einen Artikel aus der Mottenkiste der sozialliberalen Reformpolitik hielten und eine Abkehr erwarte...
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