IOC-Regel gelockert
Köln. Das Bundeskartellamt hat Lockerungen der rigiden Werberegel 40 des Internationalen Olympischen Komitees erwirkt. »Aufgrund unserer kartellrechtlichen Bedenken haben DOSB und IOC Änderungen vorgeschlagen, die mehr Handlungsspielraum bieten«, teilte das Amt am Donnerstag mit. Die gelockerten Richtlinien könnten schon bei den Winterspielen im Februar »vorläufig angewendet werden«. Die Modifizierungen sind auf den deutschen Markt beschränkt.
Gemäß Regel 40 der Olympischen Charta unterliegen Olympiateilnehmer und deren Werbepartner während der Spiele starken Beschränkungen, die die Rechte der Olympiasponsoren schützen sollen. Die Liste von geschützten olympischen Begriffen soll nun laut Kartellamt »erheblich enger gefasst« werden. Sogenannte generische Werbung sowie Gruß- oder Gratulationsbotschaften der Sponsoren an Athleten seien anders als bisher unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zudem dürften die Sportler nunmehr olympiarelevante Inhalte teilen oder retweeten und das auch mit Grußbotschaften oder Danksagungen an den Sponsor verbinden. (sid/jW)
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