Aus: Ausgabe vom 28.12.2017, Seite 2 / Inland
Frist zur Anerkennung von Zwangsarbeitern endet
Potsdam. Die Frist zur Anerkennung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter läuft zum Jahresende aus. Damit verbunden endet der Anspruch auf staatliche Leistungen. Betroffene sind aufgerufen, sich noch zu melden. Im Juli 2016 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Richtlinie über Anerkennungsleistungen für Betroffene beschlossen. Demnach dürfen deutsche Staatsbürger und sogenannte Volksdeutsche, die im Ausland leben, eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass man als Zivilist zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. (dpa/jW)
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