Keine Ausweise für Berliner Prostituierte
Berlin. Ab dem 1. Januar haben Prostituierte in Berlin ein Problem. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes sollten sie eigentlich als Nachweis für die korrekte Anmeldung ihres Gewerbes und eine gesundheitliche Beratung einen Ausweis bei sich tragen. Ohne das Dokument dürfen sie dann offiziell nicht mehr in einem Bordell arbeiten.
Das Versäumnis liegt bei der Berliner Verwaltung. Dort gibt es noch keine zuständige Stelle, wie der RBB am Donnerstag berichtete. Christoph Lang, Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung, sagte demnach, bis diese eingerichtet sei, würden Bescheinigungen der Bezirksämter akzeptiert, die diese für Frauen ausstellten, die bis zum Jahresende versucht hätten, sich registrieren zu lassen.
Simone Wiegratz, Geschäftsführerin des Hurenverbandes »Hydra«, sagte dem RBB, angesichts dieser Situation seien viele Prostituierte verunsichert. Insbesondere Migrantinnen fürchteten, ab Januar Stress mit Behörden oder Bordellbetreibern zu bekommen, weil sie »statt des Ausweises nur eine Anmeldeversuchsbescheinigung vorlegen können«. Etliche hätten nicht einmal diese bekommen, seien von Bezirksämtern abgewiesen worden.
Erst Mitte Dezember hatte die Berliner Verwaltung beschlossen, dass für Anmeldung und Gesundheitsberatung von Prostituierten zentral das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zuständig sein soll. Von dort heißt es, man verfüge noch nicht über ausreichende Personalressourcen, es liefen aber zahlreiche Stellenbesetzungsverfahren. Die Anmeldungs- und Beratungsstelle soll künftig auch Hilfe beim Ausstieg aus der Prostitution anbieten. Nach Angaben von Senatssprecher Lang sind viele andere Bundesländer auch noch nicht weiter. Prostituiertenverbände haben die Anmelde- und Gesundheitsberatungspflicht als bevormundend und stigmatisierend kritisiert. (jW)
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