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Aus: Ausgabe vom 30.12.2017, Seite 2 / Inland

SS-Mann Gröning muss Haft zeitnah antreten

Karlsruhe. Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning soll seine Haftstrafe in Kürze antreten. Die Beschwerde des 96jährigen dagegen aus Gesundheitsgründen sei abgewiesen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Wegen der Schwere von Grönings Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs ohnehin ein besonderes Gewicht. Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. (dpa/jW)

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