Abschiebebeschluss fahrlässig
Bundesverfassungsgericht: Behörden müssen Folterverdacht genau prüfen
Vor der Abschiebung eines Menschen müssen die zuständige Behörden und Gerichte sich vergewissern, dass dem Betroffenen im Zielland keine Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Terrorverdächtigen handelt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt (Az. 2 BvR2259/17). Es habe »ernsthafte Anhaltspunkte für ...
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