Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 13.01.2018, Seite 15 / Geschichte
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Anno ... 3. Woche

1793, 21. Januar: Im Zuge der Französischen Revolution wird der zu diesem Zeitpunkt nur noch unter seinem bürgerlichen Namen Louis Capet angesprochene, abgesetzte französische König Ludwig XVI. in Paris auf dem Place de la Révolution mit der Guillotine hingerichtet. Zuvor war er vom Nationalkonvent wegen »Verschwörung gegen die öffentliche Freiheit und die gesamte Sicherheit des Staates« zum Tode verurteilt worden.

1918, 18./19. Januar: Im Taurischen Palais in St. Petersburg tritt erstmals die Allrussische konstituierende Versammlung zusammen. Die Konstituante existiert lediglich 13 Stunden, bevor sie am Folgetag von der Regierung der Bolschewiki aufgelöst wird. Die Sozialrevolutionäre stellen in ihr seit den Wahlen vom 25. November 1917 die Mehrheit der Abgeordneten.

1933, 15. Januar: Die NSDAP erhält bei der Landtagswahl in Lippe (Kleinstaat der Weimarer Republik) 39,5 Prozent der Stimmen und wird dort zur stärksten Kraft. Es handelt sich dabei um die letzten Wahlen vor der Machtübergabe an die Faschisten am 30. Januar 1933.

1943, 18. Januar: Deutsche Truppen marschieren in das 1940 eingerichtete Warschauer Ghetto ein. Ziel der Faschisten ist es, dieses endgültig aufzulösen und die verbliebenen jüdischen Bewohner in die Vernichtungslager zu deportieren. Jüdischen Widerstandskämpfern gelingt es in viertägigen Kämpfen, die Nazis zunächst wieder zu vertreiben.

1983, 19. Januar: Der ehemalige Gestapo-Chef von Lyon, Klaus Barbie, wird in Bolivien von der Polizei verhaftet. Mit Hilfe der USA war der mehrfach verurteilte Nazikriegsverbrecher 1951 über die sogenannte Rattenlinie in das lateinamerikanische Land emigriert. Der »Schlächter von Lyon« lebt dort unbehelligt unter dem Namen Klaus Altmann, bis es den Journalisten Beate und Serge Klarsfeld Anfang der 1970er Jahre gelingt, ihn aufzuspüren.

1998, 16. Januar: Der Bundestag verabschiedet eine Änderung des Artikels 13 des Grundgesetzes. Damit ermöglicht das Parlament die auch »großer Lauschangriff« genannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung. Kritiker weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber hiermit zu stark in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingreife.

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