Der Fall Müller
Frankfurt am Main. Die deutschen Fußballprofiklubs haben das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu befristeten Arbeitsverträgen mit Genugtuung aufgenommen. Der ehemalige Mainzer Torhüter Heinz Müller hatte gegen die branchenüblichen Zeitverträge geklagt. Die Arbeitsrichter erklärten die Kontrakte am Dienstag »wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers« für »gerechtfertigt« Sie stützten sich dabei auf einen Passus im Teilzeit- und Befristungsgesetz, der bisher nur für Theaterleute und TV-Serienschauspieler geltend gemacht worden war. Die Deutsche Fußball-Liga, Dachorganisation der 36 deutschen Profiklubs und von etwa 1.000 Lizenzspielern, erklärte: »Die Entscheidung ist im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der Clubs, der Fans und auch der Spieler.« (dpa/jW)
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