Aus: Ausgabe vom 23.01.2018, Seite 5 / Inland
ALG II auch ohne Trauschein
Celle. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Paaren gestärkt, die ohne Trauschein zusammenleben. Wenn ein Paar zusammenziehe und einer der Partner dafür seinen Job aufgebe, habe er von Beginn an ein Recht auf Arbeitslosengeld, urteilten die Celler Richter in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Bisher galt diese Regelung nur für verlobte oder verheiratete Paare oder solche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen. (dpa/jW)
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