Berliner Gericht greift Sonntagsruhe an
Berlin. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Stadt Berlin den Weg freigemacht, den Läden weitere Sonntagsöffnungen zu genehmigen. Am Dienstag nahm es einen vorigen Entscheid des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Dieses hatte am 27. Dezember mehrere Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage als rechtswidrig eingestuft, weil daran geknüpfte Bedingungen – etwa ein die Öffnung rechtfertigender Anlass – nicht erfüllt seien. Dem folgte das Oberverwaltungsgericht nicht. Zur aktuellen Entscheidung erklärte am Dienstag die Verdi-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen: »Die Entscheidung stellt einen Schritt in Richtung der Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags dar, was für die gesamte Gesellschaft, aber insbesondere für die zahlreichen Beschäftigten im Einzelhandel erhebliche nachteilige Folgen hat.« Verdi prüfe nun, weitere Rechtsmittel einzulegen. In diversen Städten kämpft die Gewerkschaft dagegen, dass immer mehr Sonntage für den Verkauf freigegeben werden. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Bundestag beschließt Ausschussverteilung
vom 24.01.2018 -
Sozialist vor Gericht
vom 24.01.2018 -
Einbildungen eines Ultrarechten
vom 24.01.2018 -
Mieten rauf, Beihilfen runter
vom 24.01.2018 -
Der Peilsender auf dem Rücken
vom 24.01.2018 -
»Die Crème de la crème der Kriegsindustrie«
vom 24.01.2018