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Aus: Ausgabe vom 06.02.2018, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn von neun Euro in Fleischindustrie

Hamburg. Der Branchenmindestlohn in der Fleischwirtschaft steigt auf neun Euro. Das hat die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) am vergangenen Freitag bekanntgegeben. Mit der Erhöhung liegt der für die rund 165.000 Beschäftigten der Schlacht- und der fleischverarbeitenden Industrie 16 Cent über der gesetzlichen Untergrenze von 8,84 Euro. Der nun vereinbarte Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember. In ihm ist auch eine Regelung enthalten, nach denen den Arbeitern eine Umkleidezeit von zehn Minuten vergütet wird. Die Verhandlungen mit den Unternehmern seien lang und schwierig gewesen, erklärte die NGG (siehe auch jW vom 2. September 2017). Das Erreichte sei ein »kleiner Schritt in die richtige Richtung«, so Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender. »Der Weg zu armutsfesten Mindestlöhnen und zu attraktiven Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft ist noch weit.« (jW)

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