Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.02.2018, Seite 1 / Inland

Haftbefehl gegen Assange besteht weiter

London. Der britische Haftbefehl gegen den seit fast sechs Jahren im Botschaftsexil sitzenden Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, ist weiterhin gültig. Das entschied die zuständige Richterin am Westminster Magistrates' Court am Dienstag in London. Assange war 2012 in die Botschaft in London geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Er hatte Angst, von Schweden aus an die USA überstellt zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats und womöglich sogar die Todesstrafe droht. Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den Fall vergangenes Jahr zu den Akten. Allerdings besteht nach wie vor ein britischer Haftbefehl. Assange wird vorgeworfen, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete.(dpa/AFP/jW)