V-Männer Rädelsführer bei Neonazi-Überfall: Bundesregierung mit in der Haftung?
jW sprach mit dem Kölner Rechtsanwalt Detlef Hartmann
Jana Frielinghaus* Rechtsanwalt Detlef Hartmann vertritt eines der Opfer des Überfalls von 13 Neonazis auf eine Gruppe von Antifaschisten auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Kemna bei Wuppertal am 9. Juli 2000 in einem Schadensersatzprozeß gegen die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen
F: Am Mittwoch wurde vor dem Landgericht Wuppertal das Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Beteiligung von V-Leuten des Verfassungsschutzes (VS) an einem Überfall auf Antifas...
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