»Schmähgedicht«: OLG entscheidet im Mai
Hamburg. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das »Schmähgedicht« des TV-Moderators Jan Böhmermann in größeren Teilen weiter verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet und nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, am Dienstag in Hamburg in einer Berufungsverhandlung. Der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wollte das Gedicht über ihn komplett verbieten lassen. Dessen diesbezügliche sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück.
Böhmermann wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Er hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung »Neomagazin Royale« (ZDF Neo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornographie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Das Landgericht hatte der Klage Erdogans mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und verboten, bestimmte »ehrverletzende« Passagen des Textes zu wiederholen.
Der OLG-Senat machte aber deutlich, dass es sich bei dem umstrittenen Beitrag um Satire handele. Satirefreiheit sei jedoch nicht grenzenlos, sagte Richter Buske unter Verweis auf die Menschenwürde, in die sie eingreife. Der Senat werde ebenfalls zu bewerten haben, ob das Gedicht mit seiner Einbettung in der Sendung als Gesamtwerk zu sehen ist oder die Maßstäbe der Satire nur für einzelne Verse anzuwenden sind. (dpa/jW)
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