Aus: Ausgabe vom 07.03.2018, Seite 7 / Ausland
Ungarn darf Landrechte nicht absprechen
Luxemburg. Ungarn darf Ausländern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht die Nutzungsrechte an landwirtschaftlichen Flächen absprechen. Dies verstoße gegen EU-Recht, so die Richter am Dienstag. Die bisherige Regelung stelle eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar. Ungarn hatte 1994 ein Gesetz erlassen, wonach Ausländer keine Anbauflächen in Ungarn erwerben durften, wohl aber Nutzungsrechte daran. 2013 führte die Regierung Orban eine neue Regelung ein, wonach solche Rechte erlöschen, wenn zwischen Eigentümer und Nutzer kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht. (dpa/jW)
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