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Nach Urteil gegen »Gruppe Freital« weitere Ermittlungen in deren Umfeld. Sympathiebekundungen für Rechtsterroristen
Markus BernhardtAm Mittwoch hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden das Urteil gegen die Angeklagten Mitglieder der rechtsterroristischen »Gruppe Freital« verkündet. Der Staatsschutzsenat des OLG sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« schuldig sind. Versuchter Mord, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung wurden ...
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