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Aus: Ausgabe vom 19.03.2018, Seite 4 / Inland

CDU: Weiter Werbeverbot für Abtreibungen

Berlin. Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beharrt die CDU auf gegen die Frauen gerichtete Regelungen. Eine »Aufweichung des Werbeverbots« stehe für die Partei nicht zur Diskussion, sagte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zu Bild am Sonntag. Allenfalls ließe sich »eine Lösung finden«, so »es bei der derzeitigen Rechtslage Informationslücken« gäbe. Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verbietet es, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen zunächst eine Streichung des Paragraphen verlangt, die Forderung dann aber aus Rücksichtnahme auf die Union zurückgezogen. Abtreibungen sind in der BRD immer noch grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmen oder nach besonders geregelter Beratung der Frau unter bestimmten Bedingungen möglich. (dpa/jW)

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