EU-Länder dürfen Bürger an Drittstaaten ausliefern
Luxemburg. Deutschland hat mit der Auslieferung eines Italieners an die USA nicht gegen EU- Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.
Der Italiener war in den USA wegen Kartellrechtsdelikten gesucht worden. Bei einer Zwischenlandung auf einem Flug von Nigeria nach Italien wurde er in Deutschland festgenommen und später auf Grundlage eines entsprechenden Abkommens an die USA ausgeliefert. Er forderte daraufhin eine Entschädigung von der Bundesrepublik. Das Auslieferungsverbot deutscher Staatsbürger im Grundgesetz müsse auch für ihn als EU-Bürger gelten. Der EuGH urteilte dagegen, dass ein EU-Land die eigenen Staatsangehörigen anders behandeln darf als die Bürger anderer Mitgliedsländer. (dpa/jW)
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