Bitte nicht genau hinschauen
Bundesverfassungsgericht kippt Bemessung der Grundsteuer
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag wie erwartet die gültige Bemessungsregelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bislang werden die vor vielen Jahrzehnten (im Westen 1964, im Osten zuletzt 1935) festgestellten »Einheitswerte« der Grundstücke – Einheit meint hier die einzelne Grundstückseinheit – als Grundlage für die Steuerbemessung herangezogen. Die eigentlich alle sechs Jahre fällige Neubewertung ist praktisch nirgendwo erfo...
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