Diskriminierung gerichtlich überprüfbar
Kirchliche Unternehmen dürfen von Bewerbern nicht grundsätzlich Konfessionszugehörigkeit fordern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag ein Grundsatzurteil verkündet, das für kirchliche Unternehmen in der BRD erhebliche Auswirkungen haben könnte. Demnach dürfen diese Firmen nicht mehr bei jeder zu besetzenden Stelle eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern fordern. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur dann gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit »objektiv geboten« ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt blei...
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