Aus: Ausgabe vom 25.04.2018, Seite 4 / Inland
NSU-Prozess
Zschäpe-Verteidiger: Keine NSU-Mittäterin
München. Die im NSU-Prozess Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist aus Sicht ihrer Wunschverteidiger keine Mittäterin bei den Anschlägen und zehn Morden des »Nationalsozialistischen Untergrunds« gewesen. Was die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche als Begründung für eine Mittäterschaft nicht aus, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Sie war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Steuervermeidung als Geschäftsmodell
vom 25.04.2018 -
Psychiatriegesetz abgemildert
vom 25.04.2018 -
»Iuventa« darf nicht helfen
vom 25.04.2018 -
Statistisch ausgebürgert
vom 25.04.2018 -
Miete frisst Gehalt
vom 25.04.2018 -
Profit vor Sicherheit
vom 25.04.2018