Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.04.2018, Seite 1 / Inland

Verteidiger: Maximal zehn Jahre für Zschäpe

München. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert. Die heute 43jährige sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Das sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Donnerstag am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt. Nach Überzeugung der Anklage dagegen war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle NSU und sollte daher als Mittäterin bestraft werden. Sie sitzt bereits seit November 2011 in Untersuchungshaft. (dpa/jW)