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Aus: Ausgabe vom 16.05.2018, Seite 4 / Inland
Sachsen

Geldstrafen im Prozess um »Sachsensumpf«

Dresden. Im sogenannten Sachsensumpf-Prozess sind die Angeklagten wegen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss im Landtag zu Geldstrafen verurteilt worden. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am Montag abend berichtete, verhängte das Landgericht Dresden gegen eine ehemalige Referatsleiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz 14.000 Euro Strafe. Ein Exkriminalhauptkommissar muss 7.000 Euro bezahlen. Die Angeklagten sollen hochrangige Juristen und Politiker beschuldigt haben, in kriminelle Geschäfte verwickelt gewesen zu sein. Den Vorwurf der »Verfolgung Unschuldiger« sah das Gericht als nicht erwiesen an. (jW)