Aus: Ausgabe vom 06.06.2018, Seite 4 / Inland
Änderungen an der »Mietpreisbremse«
Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Änderungen bei der sogenannten Mietpreisbremse vornehmen. Künftig müssen Vermieter vor Abschluss eines Vertrages dem neuen Mieter belegen, warum sie die in per Mietpreisbremse festgelegte Obergrenze überschreiten, wie aus dem am Dienstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf hervorgeht. Die Mietpreisbremse habe nicht zu der erhofften Wirkung geführt, begründet das Justizministerium das Nachjustieren. Grund sei, dass Neumieter häufig nicht wüssten, wie hoch die Miete ihres Vorgängers gewesen sei oder ob Modernisierungsarbeiten die verlangte Miete rechtfertigten. (Reuters/jW)
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