Neuverhandlung wegen fristloser Kündigung
Berlin. Der Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschullehrers nach der Veröffentlichung möglicherweise volksverhetzender Internetvideos geht weiter. Am Montag scheiterte eine gütliche Einigung vor dem Berliner Arbeitsgericht. Der Fall soll nun am 16. Januar 2019 weiterverhandelt werden. Der Pädagoge hatte gegen seine Entlassung geklagt, weil er sie politisch motiviert sieht.
Die Berliner Bildungsverwaltung hatte ihren Schritt damit begründet, dass der Lehrer für Musik und Sport wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterrichten geeignet sei. Er betreibt einen Youtube-Kanal, in dem er sich selbst als »Volkslehrer« bezeichnet. Ihm wird auch vorgeworfen, den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die BRD und ihre Behörden und Gesetze nicht an. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Abkehr von der alten Ordnung
vom 12.06.2018 -
»Wir sollten Differenzen jetzt intern klären«
vom 12.06.2018 -
Razzia beim Vorstand
vom 12.06.2018 -
Klage auf Akteneinsicht
vom 12.06.2018 -
»Größte Fehlentscheidung«
vom 12.06.2018 -
Auf Kosten der Kleinsten
vom 12.06.2018 -
Kreative Begründung
vom 12.06.2018