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Aus: Ausgabe vom 14.06.2018, Seite 1 / Inland

Verfassungsrichter schränken Befristung ein

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Beschäftigte beim selben Unternehmen nicht mehrmals Arbeitsverträge erhalten dürfen, die ohne sachlichen Grund befristet sind. Damit kippte der Erste Senat in Karlsruhe eine Rechtsprechung der Arbeitsrichter, wonach ein neuer Fristvertrag zulässig ist, wenn die letzte Beschäftigung bei dem Unternehmen drei Jahre zurückliegt. Arbeitsverträge dürfen gegenwärtig laut Gesetz sachgrundlos höchstens auf zwei Jahre befristet werden. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, befristete Jobs eindämmen zu wollen. Ohne Angabe von Sachgründen sollen Jobs demnach nur noch auf eine Dauer von 18 statt 24 Monaten begrenzt werden können. In diesem Zeitraum wäre auch nur noch ein- statt dreimal eine Verlängerung möglich. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht aber noch aus. (Reuters/jW)