Aus: Ausgabe vom 18.06.2018, Seite 10 / Feuilleton
Musik
Frei wie ein Gangsta
Die im Zuge der »Echo«-Verleihung skandalisierten Textzeilen der Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte ein Behördensprecher der dpa. Auch für Gangsta-Rap gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit. (dpa/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Angriff der Geldroboter
vom 18.06.2018 -
Was erlauben Müller?
vom 18.06.2018 -
Der Zeigezeh
vom 18.06.2018 -
Nachschlag: Reihen geschlossen
vom 18.06.2018 -
Vorschlag
vom 18.06.2018 -
Der will bloß spielen
vom 18.06.2018