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Aus: Ausgabe vom 27.06.2018, Seite 4 / Inland

Waffenentzug für »Reichsbürger« rechtens

Gießen. Anhängern der »Reichsbürger«-Szene darf der Waffenschein entzogen werden. Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfügung der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Behörde hatte einem Reichsbürger gewährte waffenrechtliche Erlaubnisse wegen »Unzuverlässigkeit« widerrufen, da der Betreffende sich nicht als Bürger der Bundesrepublik verstehe.

Wer der Ideologie der Gruppierung folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, »gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde«, begründete das Gericht seine Entscheidung. Mitglieder und Sympathisanten der rechtslastigen Bewegung seien »grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen«. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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