Büdingen unterliegt im Streit gegen NPD
Leipzig. Die hessische Kleinstadt Büdingen hat der neofaschistischen NPD zu Unrecht die Fraktionszuwendungen gestrichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangenen Mittwoch entschieden. Ein solcher Ausschluss von den Zahlungen verstoße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung.
Der Büdinger Stadtrat hatte 2017 für Aufsehen gesorgt, als er mit einer Satzungsänderung auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte. Die Karlsruher Richter hatten die NPD als verfassungsfeindlich eingestuft. Sie sei jedoch zu unbedeutend, um sie aufzulösen. Es gebe andere Reaktionsmöglichkeiten wie den Entzug der Parteienfinanzierung, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Die Büdinger Stadtverordneten beschlossen daraufhin mehrheitlich, dass »Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen« fortan von Zahlungen ausgeschlossen sein sollten. Die NPD-Fraktion erhob Klage dagegen. Die Leipziger Richter betonten, dass zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung strikt unterschieden werden müsse. Es sei Aufgabe der Gemeinden zu kontrollieren, dass die Gelder nur für die Fraktionen und nicht für die Parteien verwendet werden. (dpa/jW)
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