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Aus: Ausgabe vom 07.07.2018, Seite 16 / Aktion
Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Harry: Das ist zuwenig Die zwei Vorteile Archivzugriff und schnellerer Zugriff auf die aktuelle Ausgabe sind zuwenig. Was könnte man denn noch an exklusiven Dingen anbieten, das einen Mehrwert gegenüber der Printausgabe hät...

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