US-Gericht bestätigt VW-»Dieselgate«-Vergleich
San Francisco. Im Abgasskandal hat ein US-Berufungsgericht einen Vergleich zwischen dem Volkswagen-Konzern und geschädigten US-Kunden bestätigt. Die Richter wiesen Einwände gegen den Kompromiss mit zahlreichen Sammelklägern als unbegründet zurück, wie aus ihrer Entscheidung vom Montag (Ortszeit) hervorgehe. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit eines bis zu rund zehn Milliarden Dollar umfassenden »Entschädigungsprogramms«, das VW vor allem für Rückkäufe und Reparaturen von fast 500.000 Dieselwagen mit Manipulationssoftware eingerichtet hatte. Einige Kläger hatten diese Lösung nicht hinnehmen wollen und Berufung eingelegt. Das Gericht wies ihren Antrag jedoch ab und bewertete den Vergleich als »fair und angemessen«, wie aus einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom Dienstag hervorging. (dpa/jW)
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