Gentechnik bleibt Gentechnik
EuGH stärkt Vorsorgeprinzip: EU-Regeln zu Zulassung und Kennzeichnung gelten auch für neue Mutagenese-Verfahren
Jana FrielinghausSeit Jahren versuchen Firmen und Forschungsinstitute, die geltenden EU-Vorschriften zum Umgang mit »klassischen« Verfahren der Genmanipulation bei neuen Technologien der Erbgutveränderung gezielt zu unterlaufen. Das Argument: Es handele sich im wesentlichen um induzierte Mutationen, die auch in der Natur vorkommen könnten. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch in einem Grundsatzurteil vorerst einen Riegel vorgeschoben. Das oberste EU-Ge...
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