Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 28.07.2018, Seite 5 / Inland

Grüne Regierung zu Umweltschutz verurteilt

Stuttgart/Berlin. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitag die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu verurteilt, bis zum 31. August 2018 Dieselfahrverbote für »Euro 5«- ­Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Falls dies nicht geschehe, drohe ihr eine Strafe von 10.000 Euro. Das Gericht entsprach damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung in Stuttgart verzichte u. a. auf Fahrverbote für die »Euro 5«-Fahrzeuge als schmutzigste Gruppe aller bislang in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeuge. Das geht aus einer Presseerklärung der (DUH) vom Freitag hervor. (jW)