Aus: Ausgabe vom 30.07.2018, Seite 5 / Inland
Rückkehrrecht in Vollzeit wirkungslos
Berlin. Das für 2019 geplante Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle wird für die Mehrheit der teilzeitbeschäftigten Mütter ohne Wirkung bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Rheinische Post am Sonnabend berichtete. Demnach sind von insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in der BRD gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig. Die sogenannte Brückenteilzeit soll aber nur für Beschäftigte in Firmen ab 45 Mitarbeitern gelten. Um das Rückkehrrecht war zwischen Union und SPD lange gestritten worden. Erst Mitte Juni beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Elgin Fischbach: Schein statt Sein Wer etwas anderes erwartet hat, hat noch immer nicht begriffen, dass ein SPD-geführtes Bundesarbeitsministerium spätestens seit der »Agenda 2010« kein Garant mehr für die Durchsetzung von Arbeitnehmer...
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