Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.08.2018, Seite 4 / Inland

Holocaustverharmlosung auf Prüfstand

Karlsruhe. Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie sitzt seit Mai 2018 eine zweijährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Bielefeld ab. Haverbeck hatte mehrfach gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. Eine Bestrafung wegen Leugnung des Massenmordes sei mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, so die Karlsruher Richter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Aufgehoben habe man das Urteil gegen einen Mann, der 2015 eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung nicht akzeptiert hatte. Er hatte via Youtube im »Netzradio Germania« beklagt, »historische Wahrheiten« würden als Revisionismus diskreditiert oder als Holocaustleugnung und Relativierung von Naziverbrechen bestraft. Nach Auffassung der Richter muss gesondert geprüft werden, ob auch die Verharmlosung des Holocaust den öffentlichen Frieden gefährdet. (dpa/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Erwin Tegtmeier: Mehrfaches Maß Wenn man den Holocaust verharmlost, kommt man ins Gefängnis. Aber wenn man z. B. den Angriff der Wehrmacht auf die Sowjetunion als Verteidigungskrieg Deutschlands hinstellt, passiert einem gar nichts....