Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.08.2018, Seite 5 / Inland

München fordert Daten von Wohnungsportalen

München. Das städtische Sozialreferat von München hat von Wohnungsportalen wie Airbnb per Bescheid umfassende Auskunft zu Wohnungen angefordert, die insgesamt mehr als acht Wochen für Feriengäste angeboten werden. Komme Airbnb dieser Forderung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig. Um Zweckentfremdungen von Wohnungen als Feriendomizile entgegenzuwirken, war 2017 ein Sonderermittlungsteam eingesetzt worden. Das Ergebnis: 300 Wohnungen wurden dem Markt wieder zugeführt und Bußgelder in Höhe von 850.000 Euro verhängt. (dpa/jW)