Aus: Ausgabe vom 06.08.2018, Seite 2 / Inland
Hinweis
In unserem am 19. Juli 2018 veröffentlichten Beitrag »Gut geführt: Wohlleben« wird unter anderem mitgeteilt, dass es Hinweise gab, nach denen ein »Wohlleben« womöglich als sogenannter Vertrauensmann für den Verfassungsschutz gearbeitet habe. In diesem Zusammenhang wurde im genannten Beitrag die Meinung geäußert, dass diesen Vorwürfen nicht nachgegangen worden sei. Um Missverständnisse auszuschließen, stellen wir klar, dass damit nicht gemeint ist, dass den Vorwürfen gar nicht, sondern nicht ausreichend nachgegangen wurde. Redaktion jW
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