Der Kampf geht weiter
Die Paragraphen 218 und 219 sind ein schwer erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit aus dem vorletzten Jahrhundert
Gisela NotzMit dem Urteil gegen die Frauenärztin Kristina Hänel hat die Debatte um die Abtreibungsparagraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches wieder an Fahrt aufgenommen. Nach dem Kompromiss von 1995, als infolge des Beitritts der DDR zur BRD eine rechtliche Angleichung stattfand, war sie beinahe verstummt. Die Gießener Medizinerin war von Abtreibungsgegnern angezeigt worden, weil sie auf der Website ihrer Praxis Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlicht hatt...
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